Teilnahmebedingungen – Umbaugewinnspiel 2026

1. Veranstalterin

Das «Umbaugewinnspiel 2026» wird von der Wincasa AG, Theaterstrasse 17, 8404 Winterthur (nachfolgend «Wincasa») durchgeführt.

Der Wettbewerbszeitraum dauert vom 28.05.2026 bis zum 31.08.2026, 23:59 Uhr.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein, welche ein vollständig und korrekt ausgefülltes Teilnahmeformular vor Ort oder online einreichen.

Pro Person ist nur eine Teilnahme am Wettbewerb erlaubt.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Wincasa AG, deren beauftragte Agenturen und Partnerfirmen sowie Personen, die mit diesen im gleichen Haushalt leben.

Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich durch technische Manipulationen Vorteile verschaffen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Ein Kauf oder Vertragsabschluss ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Die Teilnahme erfolgt:

  • vor Ort mittels Wettbewerbstalon oder
  • online über das bereitgestellte Teilnahmeformular.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Vorname
  • Nachname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.

4. Gewinne und Verlosung

Im Rahmen des Wettbewerbs werden verschiedene Baustellen-Geräte, Werkzeuge und weitere Preise verlost. Hauptgewinn ist ein Mini-Bagger.

Die Verlosung erfolgt am 01.09.2026 nach dem Zufallsprinzip unter allen gültigen Teilnahmen.

Die Gewinner:innen werden per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinner bzw. die Gewinnerin des Mini-Baggers sowie des Dumpers wird zusätzlich telefonisch kontaktiert, um die Lieferung bzw. Übergabe zu koordinieren.

Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

5. Gewinnübergabe

Die Preisübergabe findet am 25.10.2026 statt.

Alle Gewinne müssen gemäss den Angaben in der Gewinnbenachrichtigung persönlich gegen Vorweisung eines gültigen Ausweises in der Shopping Arena abgeholt werden. Sämtliche Informationen zur Abholung werden den Gewinner:innen per E-Mail mitgeteilt.

Für den Hauptgewinn wird die Übergabe bzw. Lieferung individuell vereinbart.

Meldet sich eine gewinnende Person nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kontaktaufnahme zurück oder wird der Gewinn nicht abgeholt, behält sich Wincasa das Recht vor, den Gewinn neu zu verlosen.

6. Foto- und Medienaufnahmen

Im Rahmen des Finalevents und der Gewinnübergabe können Foto- und Videoaufnahmen der Gewinner:innen erstellt werden. Diese können durch Wincasa für Kommunikations- und Marketingzwecke verwendet werden, insbesondere auf Websites, Social Media oder in Printmedien.

Die Namen der Gewinner:innen werden nicht veröffentlicht.

7. Datenschutz

Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs verwendet.

Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung:
https://shopping-arena.ch/datenschutz/

8. Haftungsausschluss

Wincasa übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Netzwerk- oder Übertragungsfehler sowie für unvollständige, verspätete oder verloren gegangene Teilnahmen.

Die Preise können von allfälligen Abbildungen abweichen.

Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Die Gewinne können weder umgetauscht noch übertragen werden.

Mit der Übergabe der Gewinne wird Wincasa von sämtlichen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel der Gewinne wird keine Haftung übernommen.

9. Änderungen und Schlussbestimmungen

Wincasa behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern wichtige Gründe vorliegen. Ebenso behält sich Wincasa das Recht vor, angekündigte Gewinne durch gleichwertige Preise zu ersetzen.

In diesen Fällen bestehen keinerlei Schadenersatzansprüche gegenüber Wincasa.

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.